Gesundheitsförderung

 

→ Weiteres über das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU)

Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sind ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und nach dem ArbSchG vorgeschrieben. In diesem Sinne ist der Arbeitgeber verpflichtet vorhandene Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Wir unterstützen Arbeitgeber bzw. Führungskräfte bei der Umsetzung der GBU durch

  • Schulungen zur GBU:
    Führungskräfte, Beschäftigte und Arbeitsschutz- sowie Personalverantwortliche werden in das Themenfeld der GBU eingeführt und mit den wichtigsten Begriffen, Abläufen und Methoden vertraut gemacht.
  • Durchführung GBU:
    Sie können PROCEDO-Berlin mit der Durchführung einer GBU psychischer Belastungen beauftragen. Dies kann die erstmalige Durchführung einer GBU oder aber die turnusmäßige Fortführung eines etablierten Verfahrens sein.
    Da die GBU ein mehrstufiges Verfahren ist, kann Durchführung auch die Übernahme von abgegrenzten Themenfeldern, wie z.B. Themenvertiefung oder Maßnahmenentwicklung bedeuten.
  • Umsetzungsberatung:
    Unternehmen oder Verwaltungen möchten die GBU psychischer Belastungen in Eigenregie umsetzen. PROCEDO unterstützt als „Gremienvertreter“ im laufenden Verfahren bei der Auswertung und Interpretation von Daten aber auch bei der Entwicklung von Maßnahmen.

 

Eine Gefährdungsbeurteilung dient der Ermittlung innerbetrieblicher (psychischer) Belastungen und enthält folgende Schritte:

  1. Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen
  2. Analyse/Ermittlung der psychischen Belastungen
  3. Beurteilung der psychischen Belastungen
  4. Entwicklung & Umsetzung von Maßnahmen
  5. Wirkungskontrolle
  6. Aktualisierung/Fortschreibung
  7. Dokumentation

Gesundheitszirkel

Um nach der Ermittlung der Belastungsfaktoren auch eher subjektive, individuelle Aspekte zu erfassen, bieten wir Ihnen in Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen die Moderation von Gesundheitszirkeln an. Dabei sind verschiedene betriebliche Akteure, wie z.B. Werksarzt, Betriebs- oder Personalrat, Vorgesetzte, Gesundheitsmanager, ggf. Werksleitungen und vor allem auch Mitarbeitende mit eingebunden. Ihre Beschäftigten werden somit als Experten ihres Arbeitsplatzes ernst- und wahrgenommen, was wiederum zur Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen beiträgt.

Treten in einer Abteilung z.B. hohe Arbeitsunfähigkeitszeiten auf, die zu einer Belastung der verbleibenden Kolleg*innen oder gar zu finanziellen Verlusten der Betriebe führen könnten, können externe und von einem neutralen Dienstleister durchgeführte Gesundheitszirkel eine geeignete Intervention darstellen. Sie tragen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit bei.

Nach einem dezidierten Auftragsklärungsgespräch arbeiten wir parallel mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden (je nach Größe der Abteilung werden Vertreter*innen benannt). In vertraulichen, persönlichen Gesprächen erfahren wir, worin die Gründe für die erhöhten Fehlzeiten liegen könnten, aber auch, was zu einer Verbesserung der Situation und somit zur Verringerung der Fehlzeiten führen könnte. Wir protokollieren die Ergebnisse aus den jeweiligen Gruppen und entwickeln dann gemeinsam mit den Auftraggebern, den Vorgesetzten und den Gruppenmitgliedern geeignete Maßnahmen.

Um den Erfolg der Maßnahmen zu sichern, bieten wir in regelmäßigen Abständen Reviews an, in denen die Umsetzung der Maßnahmen und deren Erfolg oder auch ggf. noch nachzusteuernde Maßnahmen besprochen werden können.


Begleitung von Betrieblicher Eingliederung nach Krankheit

Ist eine Arbeitnehmer*in innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so ist das Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen im Rahmen des Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB IX anzubieten, welche zur Vermeidung von gesundheitsbeeinträchtigenden Bedingungen und zur Gesundheitsvorsorge beitragen sollen. Diese notwendigen Gespräche können durch eine Berater*in von PROCEDO-Berlin übernommen oder begleitet werden.

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Erkrankte Mitarbeiter*innen bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess
    unterstützen
  • Langzeiterkrankte Beschäftigte über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
    informieren
  • Langfristig die Arbeitsfähigkeit erhalten und das Know-how der
    Mitarbeitenden sichern
  • Betriebsklima verbessern sowie die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter*innen steigern

 

→ Weiteres über das BEM lesen Sie hier.

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