Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die rechtliche Basis für das Betriebliche Eingliederungsmanagement bildet die seit 2004 geltende gesetzliche Präventionsvorschrift, die seit 2018 in §167 Abs. 2 des Neunten Sozialgesetzbuches festgehalten ist:

 (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).

 


BEM als externes Dienstleistungsangebot

Da die Durchführung des in § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX für Arbeitgeber vorgeschriebenen BEM-Prozesses sehr viel Personalressourcen bindet, können Sie die PROCEDO-Berlin GmbH mit diesem Prozess beauftragen. In enger Abstimmung mit Ihnen – das BEM bleibt in jedem Fall Aufgabe des Arbeitgebers – koordinieren wir den BEM-Prozess, führen die jeweils notwendigen Gespräche durch und protokollieren diese.

Um die Erfahrungen aus den verschiedenen BEM-Gesprächen zu bündeln, bieten wir darüber hinaus die Moderation einer Steuerungsgruppe BEM an.

 


BEM-Schulungen

Um den BEM-Prozess in Ihrem Unternehmen/Ihrer Verwaltung sinnvoll und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gestalten und zu strukturieren, bieten wir Schulungen an. Dabei informieren wir Personalverantwortliche, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte über gesetzliche Grundlagen, Datenschutz, mögliche Maßnahmen, erfolgreiche Gesprächsführung, Sensibilisierung im Umgang mit psychisch kranken und/oder schwerbehinderten Mitarbeitenden etc.

 


Begleitung von BEM-Prozessen

Wenn Sie bei BEM-Gesprächen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet, Begleitung durch eine neutrale Person wünschen, können Sie gerne auf unsere Unterstützung zurückgreifen.
Dazu ist es hilfreich, wenn wir vorab in einem persönliche Gespräch Gelegenheit haben, uns über Ihre Situation und Ihr Anliegen auszutauschen.

Sprechen Sie uns gerne an! Selbstverständlich wird Ihre Kontaktaufnahme vertraulich behandelt, bis Sie sich für eine Begleitung entschieden haben.

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